Autor
Nikias Schmidetzki
Lokalredaktion
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Veröffentlicht am
Erschienen in der HARKE von Dienstag, dem 20.11.2018 auf Seite 17
Rubrik: Kolumnen
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Landkreis
G2 statt G1 – für den Datenschutz
Guten Tag


Erst fehlte beim Zahnarzt das neue Kärtchen vom Töchterchen, und kurze Zeit später war auch das vom Vater nicht auf dem neuesten Stand. Dabei waren beide Krankenversichertenkarten (die ja eigentlich heute elektronische Gesunheitskarten heißen) noch nicht alt und noch Monate gültig.
Das Problem haben oder hatten in Deutschland aber offenbar viele. Immer mehr Arzt- und Zahnarztpraxen schließen sich an die neue Telematik-Infrastruktur (TI) an und stellen dann fest, dass Gesundheitskarten immer wieder beim Einlesen eine Fehlermeldung auslösen. Das teilen die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemeinsam mit.
Und wer nun eine alte, neue Karte vorlegt anstatt einer neuen, neuen Karte? Wird nicht behandelt? Doch. Aber offiziell müssen Praxen den Patienten die Behandlung in Rechnung stellen, wenn der Patient eine abgelaufene Karte vorlegt und nicht innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte nachreicht. Nach Mitteilung der beiden Vereinigungen hätten nach Angaben der Krankenkassen praktisch alle Versicherten bereits eine neue, sogenannte G2-Karte erhalten. Das heiße aber offenbar nicht, dass die Versicherten diese auch nutzen.
Ich bin allerdings nach wie vor sicher: Wir hatten keine G2-Karten erhalten – bis wir sie dann wirklich brauchten. Dann kamen sie übrigens wirklich schnell per Post, sind als neueste neue Karten mit „G2“ auf der Vorderseite rechts oben versehen – und erfüllen durch eine neue Verschlüsselung angeblich die aktuellsten Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Da macht der Zahnarztbesuch doch doppelt so viel Spaß.