
Anna Krebstekies, Notfallsanitäterin beim ASB. Foto: ASB-Kreisverband
ASB begrüßt neues Notfallsanitätergesetz
„Endlich Rechtssicherheit
Ein Aufatmen geht durch die Reihen der Rettungsdienst-Mitarbeiter. Ende Januar wurde die Gesetzesänderung vom Bundestag verabschiedet, im Februar trat sie inkraft: Nach der neuen Fassung des Notfallsanitätergesetzes dürfen Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patienten zu verhindern. Das hat der ASB-Kreisverband mitgeteilt.
Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Gabe von bestimmten Medikamenten, die bisher allein Ärzten vorbehalten war. „Die Gesetzesänderung ist eine erhebliche Entlastung für unsere Rettungskräfte,“ freut sich ASB-Geschäftsführer und Landesausbildungsleiter Jens Sewohl. Im Landkreis Nienburg sei man in der glücklichen Lage, vor allem bei der notärztlichen Versorgung gut aufgestellt zu sein, so Sewohl.
„Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass für einen Patienten, der sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, nicht sofort ein Notarzt vor Ort sein kann,“ erklärt er. Dann müssten die Notfallsanitäter handeln und gegebenenfalls Maßnahmen durchführen, die sie zwar gelernt hätten und beherrschten, die aber dem Notarzt vorbehalten gewesen seien. „Die Retter arbeiteten damit bisher in einem rechtlichen Graubereich und mussten im schlimmsten Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, so der ASB.
Mit dieser Anpassung habe man dem vor bereits sechs Jahren neu eingeführten Berufsbild des Notfallsanitäters und der dazugehörigen Neustrukturierung der Rettungsdienstausbildung endlich Rechnung getragen und etwas, das tagtäglich geschehe normiert, so Sewohl.
Der ASB hatte sich zuletzt bundesweit vehement für einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sowie dem Bund und Ländern eingesetzt und freut sich, dass die Bemühungen erfolgreich waren.