
Die Wechselfrist beim Tischtennis bleibt bestehen. Foto: adobestock
Antrag auf Wechsel des TT-Spielrechts
Ungeachtet der aktuellen Spielbetriebsunterbrechung bis zum 31. Dezember im TTVN (Tischtennis-Verband Niedersachsen) und des noch offenen weiteren Saisonverlaufs, wird an dem bundesweit einheitlichen Termin für einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung (30. November) festgehalten.
Darüber herrscht auch im DTTB-Ressort Wettspielordnung Konsens. Somit endet am 30. November die Frist für das Einreichen der Anträge auf Wechsel einer Spielberechtigung. Demnach sind alle Wechselanträge fristgerecht, wenn Sie bis zum 30. November 23.59 Uhr in click-TT eingegeben und „eingereicht“ wurden. Die Spielberechtigung bleibt für den bisherigen Verein bis zum 31. Dezember bestehen und wird zum 1. Januar für den neuen Verein erteilt.
Für die Entscheidung, ob und wie ab 1. Januar weitergespielt werden soll, spielt der Wechseltermin grundsätzlich keine Rolle. Hier werden die dann vorherrschende Lage zur Pandemieentwicklung und die Regelungen auf politischer Ebene maßgebend sein – zwei Faktoren, die zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar sind.
Für Rückfragen stehen die TTVN-Mitarbeiter der Geschäftsstelle telefonisch unter (05 11) 98 19 40 oder per Mail an info@ttvn.de zur Verfügung.