
Seit 01.01.2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Foto: jd-photodesign / Fotolia jd-photodesign / Fotolia
Auch DIE HARKE zahlt den Mindestlohn
Abo-Zustellung wird ab Februar etwas teurer
Die Politik hat entschieden, dass auch für Zeitungszusteller ein Mindestlohn gelten muss. Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich, weil jetzt alle Marktteilnehmer verpflichtet sind, diese verantwortungsvolle Zustellarbeit auch entsprechend zu honorieren. Für unser überwiegend ländliches Verbreitungsgebiet, das vor allem von Zustellbezirken mit sehr entlegenen Häusern und Höfen in Einzellage geprägt ist, stellt der Mindestlohn eine besonders kostenintensive Herausforderung dar – als als beispielsweise in den Großstädten.
Aus diesem Grund wird die Abo-Preisanpassung diesmal etwas höher ausfallen müssen als im Vorjahr. Am 1. Februar 2015 ändert sich der Bezugspreis Ihrer Heimatzeitung folgendermaßen: Das Abo kostet monatlich 31,00 €. Das Wochenend-Abo wird um 0,50 € erhöht. In diesem Betrag ist die Zustellung und die Mehrwertsteuer enthalten. Der Einzelverkaufspreis von Montag bis Freitag beträgt 1,40 € und am Samstag 1,60 € .
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