Bürger sollen Vorschläge einreichen
Neue Ehrenamtsrichtlinien der Gemeinde Stolzenau / Entscheidungsgremium aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen
In der Gemeinde Stolzenau treten ab 1. Januar 2018 neue Ehrenamtsrichtlinien in Kraft. Diese sind über die Internetseite der Samtgemeinde Mittelweser www.sg-mittelweser.de abrufbar. „Die Gemeinde Stolzenau würdigt mit dieser Richtlinie Personen und Vereinigungen, die sich durch außergewöhnliches bürgerschaftliches Engagement in der Gemeinde Stolzenau besondere Verdienste erworben haben“, heißt es dazu aus der Verwaltung.
Das Entscheidungsgremium setzt sich demnach aus sieben Personen zusammen, die aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen der Gemeinde Stolzenau kommen sollen.
Diese sind auf Vorschlag der Bevölkerung der Gemeinde Stolzenau durch den Verwaltungsausschuss auszuwählen und durch den Rat der Gemeinde Stolzenau mit einer Dreiviertel-Mehrheit für eine Kommunalperiode zu wählen. Ratsmitglieder können dem Entscheidungsgremium nicht angehören.
Vorschläge für das Entscheidungsgremium sind bis zum 15. Dezember per Post oder E-Mail an anne-kathrin.guse@sg-mittelweser.de zu richten.