
Die Grundwasserstände sind dramatisch gesunken, daher schränkt der Landkreis die Beregnung von Gründflächen ein. Foto: pridannikov - stock.adobe.com
Landkreis
13.07.2022
Wassermangel
Landkreis Nienburg verbietet Garten-Beregnung
Weil die Grundwasserstände dramatisch gesunken sind, hat der Landkreis Nienburg verfügt, dass bei Temperaturen über 24 Grad Celsius von 12 bis 18 Uhr keine Beregnung mehr erfolgen darf. Dies gilt sowohl für private Gärten als auch für landwirtschaftliche Flächen.
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