
Ein Rettungswagen auf dem Weg zum Hilfebdürftigen: In Niedersachsen muss der Einsatzwagen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein. Vahldiek (Fotolia)
16.05.2014
Rettungswagen zu oft mit Verspätung vor Ort
Hilfsfrist von 15 Minuten in 90 statt der gesetzlich geforderten 95 Prozent der Fälle eingehalten
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