
Zwei der fünf Angeklagten im Rockerprozess haben Revision eingelegt. Luftbildfotograf / Fotolia
Rocker und Staatsanwalt gehen in Revision
Prozess um Schlägerei in Verden nicht beendet
Nach dem Urteil in dem Rockerprozess am Landgericht Verden haben zwei der fünf Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Verden Revision eingelegt. Dies bestätigte auf Nachfrage ein Sprecher des Landgerichts.
Staatsanwaltschaft will Haftstrafe für Eystruper
Am 4. Juli hatte die 4. Große Strafkammer die beiden 27 und 36 Jahre alten Angeklagten aus Walsrode wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auferlegt wurde dem 36-Jährigen zudem die Zahlung von 10.000 Euro an die Landeskasse und dem 27-Jährigen das Ableisten von 200 Arbeitsstunden.
Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrem Rechtsmittel gegen die Freisprüche eines 27-Jährigen aus Eystrup, eines 29-Jährigen aus Walsrode und eines 32-Jährigen aus Visselhövede. Beantragt hatte die Staatsanwaltschaft bei diesen drei Angeklagten ebenfalls Bewährungsstrafen.
Die Tat hatte sich am 10. Juni 2017 auf dem Hinterhof einer Verdener Gastwirtschaft ereignet. Eine zehnköpfige Gruppe, die zur Überzeugung der Kammer „dem Umfeld der Hells Angels“ zuzuordnen ist, war dort aufgetaucht, hatte auf mehrere Personen eingeschlagen.
Die Geschädigten werden dem „Gremium MC“ zugeordnet. Private Überwachungskameras hatten die Tat gefilmt. Auf den Aufnahmen vermochte die Kammer nur die beiden verurteilten Angeklagten sicher zu erkennen.