
Der Landkreis Nienburg hat die Aufstallpflicht für Geflügel bis einschließlich 31. März 2021 verlängert. Foto: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Tiere müssen weiter im Stall bleiben
Landkreis verlängert Aufstallpflicht wegen aktueller Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland
Angesichts der aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland mit dem hochansteckenden Erreger „H5N8“ hat der Landkreis Nienburg die bestehende Aufstallpflicht für Geflügel als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest zunächst bis einschließlich 31. März 2021 verlängert. Die Aufstallpflicht gilt für das gesamte Kreisgebiet.
Alle Personen, die Geflügel draußen halten (auch Hobbyzüchter), müssen ihre Tiere deshalb weiterhin aufstallen oder unter einer Vorrichtung halten, die überdacht ist und eine Seitenbegrenzung hat, so dass Wildvögel nicht eindringen können. Darüber hinaus fordert der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Nienburg alle Geflügelhalter im Landkreis auf, die erforderlichen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu zählt unter anderem, dass Geflügelställe generell nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden und Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein dürfen.
Wer seine Geflügelbestände bisher noch nicht beim Landkreis angemeldet hat, wird aufgefordert, die Anzeige umgehend nachzuholen. Dies gilt auch für reine Hobbyhaltungen und ab dem ersten gehaltenen Tier. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Gleiches gilt für Verstöße gegen die Aufstallpflicht. Der Text der Allgemeinverfügung einschließlich Begründung ist auf den Internetseiten des Landkreises eingestellt.