
Silvester 2020 wird anders. Erlaubt ist das Zünden von altem Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück. Verboten ist es auf öffentlichen und belebten Plätzen, Wegen und Straßen.Foto: Archiv
Landkreis
29.12.2020
Verstärkte Polizeikontrollen an Silvester
Landkreis richtet keine Sperrzonen für Feuerwerke ein / Abbrennen alten Feuerwerks im Garten erlaubt
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