Wann fällt die Schule aus?
Landesschulbehörde äußert sich zu grundsätzlichen Regelungen
Wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können, kann es kurzfristig zu Schulausfällen kommen. Das hat die Niedersächsische Landesschulbehörde mitgeteilt. Die jeweiligen Landkreise seien für die Schülerbeförderung zuständig und würden in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung treffen, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht.
Genaue Informationen würden dann umgehend über die regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekanntgegeben. Manche Landkreise stellten diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.
Eine weitere Informationsquelle biete das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informierte unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de . Dazu heißt es: „Klicken Sie dort auf der Startseite auf den Button „Schul- und Unterrichtsausfälle – Übersicht der aktuellen Ausfälle“.
Kriterium ist Sicherheit der Schülerbeförderung
Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet sei, werde stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit solle verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Grundsätzlich gelte, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen könnten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden sei.
„Wichtig: Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen“, heißt es abschließend.