
Manon Garms DH
Wie in einem schlechten Film
Von Manon Garms
Vor Kurzem war ich bei meinen Eltern in einem kleinen, beschaulichen Ort im Landkreis Rotenburg/Wümme zu Besuch. Die Bezeichnung „beschaulich“ war an diesem Samstag jedoch mehr als unzutreffend. Das Kaffeetrinken im Garten wurde recht ungemütlich, als der erste Nachbar begann, Holz zu hacken. Kurze Zeit später dröhnte von der anderen Seite her der Motor eines Aufsitzmähers herüber, woraufhin der Nachbar direkt nebenan sein Radio im Garten etwas lauter stellte, um auch noch hören zu können, was er da hörte.
Zwar mussten meine Eltern und ich schmunzeln, weil die Situation uns in gewisser Weise an einen schlechten Film erinnerte. Klar ist aber, dass so eine Situation auf Dauer nicht gerade dem Wohlbefinden dienen würde, denn Lärm kann sowohl körperlich als auch seelisch krank machen. Nicht umsonst sind Ruhestörungen oft der Grund für nachbarschaftlichen Streit.
Doch laut dem aktuellen Bußgeldkatalog zur Lärmbelästigung müssen Nachbarn einiges aushalten. So ist beispielsweise das Rasenmähen an Wochenenden nicht grundsätzlich verboten, sondern lediglich an Sonn- oder Feiertagen. Der Samstag gilt als Werktag.
Eine Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2014 hat übrigens ergeben, dass sich rund 54 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt fühlen. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen steht der Flugverkehr. Der Umfrage zufolge zählen aber auch Geräusche der Nachbarn zu den bedeutenden Ursachen der Lärmbelästigung. So fühlten sich dadurch 40 Prozent der Bürger beeinträchtigt.