Welche Ausgaben das Finanzamt (nicht) akzeptiert

Anzug und Blazer von der Steuer absetzen? Was Arbeitnehmer wissen sollten

Auch wenn sie ihn täglich fürs Büro brauchen: Den Anzug können Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Auch wenn sie ihn täglich fürs Büro brauchen: Den Anzug können Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Berlin. Beim Arztkittel, der Anwaltsrobe oder dem Schutzhelm ist die Sache klar: Stellt der Arbeitgeber sie nicht, können die Ausgaben dafür als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Doch wie sieht es mit dem Anzug oder Blazer fürs Büro aus?

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ausgaben dafür lehnt das Finanzamt regelmäßig ab, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „test“ (Ausgabe 03/23). Der Grund: Diese Kleidungsstücke können auch privat getragen werden. Als Berufsbekleidung wird vom Finanzamt dagegen Kleidung anerkannt, bei der das so gut wie ausgeschlossen ist.

Zu letzterem zählt auch Kleidung, die getragen wird, um das private Outfit im Job zu schonen: Arbeitsoverall, Kochjacke oder Blaumann, zum Beispiel. Schwarze Kleidungsstücke für Trauerrednerinnen und Trauerredner sind hingegen nicht abzugsfähig. Einem Urteil des Bundesfinanzhofs zufolge (BFH, Az. VIII R 33/18) sind sie als bürgerliche Kleidung zu werten, die zu den unverzichtbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung gehören.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Reinigung von Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Übrigens: Ausgaben für Berufsbekleidung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich für Arbeitnehmer nur, wenn alle Werbungskosten zusammen in diesem Jahr höher als 1230 Euro liegen. Denn so hoch ist die Werbungskostenpauschale, die automatisch bei jedem Arbeitnehmer von den Einkünften abgezogen wird. Unabhängig davon, ob man Kosten für den Beruf geltend macht oder nicht, berichtet „test“.

Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben rund um den Beruf, etwa für die Fahrt zur Arbeit, für Weiterbildungen oder Gewerkschaftsbeiträge. Gut zu wissen: Hat das Finanzamt die Berufsbekleidung anerkannt, zählen auch Kosten für deren Reinigung dazu.

RND/dpa

Mehr aus Beruf & Bildung

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

Spiele entdecken