Mehr Raum für Zuhörer von Ratssitzungen ist wünschenswert
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Beteiligung der Bevölkerung in Sitzungen der kommunalen Gremien ist erwünscht - zwei Einwohnerfragestunden sind wünschenswert.
© Quelle: Brosch
Landkreis. Soll es künftig zwei Einwohnerfragestunden in einer Ratssitzung geben, eine zu Beginn und die andere wie gewohnt am Ende? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell die Kommunalpolitik der Gemeinde Borstel auf Anregung von Harry Brauer zum wiederholten Mal. Beim ersten Anlauf im November 2021 fand sich keine Mehrheit.
Idee: Themen der ersten Einwohnerfragestunde auf Tagesordnung beschränken
Die Idee ist nun, die erste Einwohnerfragestunde auf die Themen der Tagesordnung zu beschränken, damit dort weitere Impulse für die Beratungen gegeben werden können. Für andere Anregungen stehe die zweite Einwohnerfragestunde zur Verfügung. Bürgermeister Dieter Engelbart will sich informieren und prüfen, ob sich diese Vorgehensweise über die Geschäftsordnung regeln lässt.
Die Einwohnerfragestunde in Ratssitzungen ist wichtig, daran besteht kein Zweifel. Ungeachtet der sperrigen Bezeichnung gibt dieser Tagesordnungspunkt der Bevölkerung die Möglichkeit der aktiven Teilnahme. Viele Vorsitzende lassen vor der eigentlichen Frage auch eine kurze erläuternde Einleitung zu, was gut ist, damit Sachfremde dem oder der Vortragenden besser folgen können.
Nachfragen und Anregungen haben Stellenwert
Durch die Anwesenheit anderer Einwohner und Einwohnerinnen, der Ratsmitglieder, der Verwaltungsvertreter und der Presse genießen die Nachfragen und Anregungen unbestreitbar einen Stellenwert. Es können Themen auf die Agenda der Gremien kommen, an die sonst aufgrund fehlender Information vielleicht keiner gedacht hätte.
Natürlich könnten diese Anliegen ebenso jederzeit etwa der Bürgermeisterin, dem Kommunalpolitiker des Vertrauens oder einem Beschäftigten im Rathaus vorgetragen werden, aber nicht selten beschleunigt die Öffentlichkeit die Entscheidungsprozesse. Dazu ist die Transparenz größer.
Nicht immer werden Einwohnerfragestunden genutzt, da an den Sitzungen gelegentlich überhaupt niemand aus der Bevölkerung teilnimmt. Das darf aber kein Argument sein, daraus fehlendes Interesse herzuleiten. Für mich sollte es in Ratssitzungen immer zwei öffentliche Gelegenheiten geben, sich einbringen zu können und aktiv teilzunehmen. Und auch die dritte Möglichkeit rufe ich gern ins Gedächtnis: Eine Sitzungsunterbrechung ist jederzeit möglich, um den Zuhörern und Zuhörerinnen das Wort zu geben.