Kommentar

Pedelecs ja, E-Bikes nein: Bei Bahnreisen gibt es einiges zu beachten

Pedelecs dürfen bei Bahnreisen mitgenommen werden.

Pedelecs dürfen bei Bahnreisen mitgenommen werden.

Fahrradreisen sind beliebt. Unterwegs an der frischen Luft, sportlich aktiv und klimafreundlich. Gerne kombiniert mit Fahrten mit der Deutschen Bahn – weder an der frischen Luft noch sportlich aktiv, aber immerhin klimafreundlich. Als nicht ganz einfach entpuppt sich manchmal allerdings diese Kombination schon beim Buchen.

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Ein Reisewilliger aus dem Süden des Landkreises wollte für eine Reisegruppe Tickets für eine Zugfahrt nach Berlin buchen – mitsamt E-Bikes. Und damit gingen die Schwierigkeiten auch los. Denn meistens sind E-Bikes gar keine E-Bikes. Meistens sind es Pedelecs: nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h und mit bis zu 250 Watt Leistung.

Sogenannte S-Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung eine Geschwindigkeit von mehr 25 km/h erreichen, dürfen nicht mit in die Züge der Deutschen Bahn genommen werden. Gleiches gilt aus Platzgründen meist für Lastenräder und dreirädrige Vehikel. E-Bikes der Definition nach und somit motorisierte Fahrräder, die sich auf Knopfdruck ohne Trittunterstützung fortbewegen, können auch nicht mitgenommen werden.

Unterschiede nicht jedem bewusst

Das ist zugegeben nicht ganz einfach und bietet selbst für Eigentümer von Pedelecs, um die es sich in den meisten Fällen handelt, einige Fallstricke. Doch nun zeigte sich, dass selbst Mitarbeitende der Bahn nicht komplett im Bilde waren über die Regelungen für die Mitnahme von Zweirädern. Und somit drohte das Reisevorhaben des Südkreislers schon vor dem Antritt zu platzen. Ein engagierter Reisebüro-Inhaber war es schließlich, der nach eigener Recherche und mehreren Telefonaten Licht ins Dunkel brachte. Die Pedelecs der Gruppe dürfen mit auf die Reise in die Hauptstadt gehen.

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Doch ein gut gemeinter Rat noch für die weitere Planung: Der Akku muss während der gesamten Fahrt am Gefährt montiert bleiben. Die Mitnahme eines Ersatz-Akkus ist nicht erlaubt ist, da es sich laut Bahn „bei nicht-eingebauten Batterien/Akkus mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 100 Wh um Gefahrgut handelt.“ Und: „Das Aufladen eines Pedelec-Akkus im Zug ist nicht erlaubt, auch nicht seine Nutzung als Powerbank.“

Eine weitere Hürde war übrigens, ein passendes Hotel zu finden. Denn auch dort sind noch längst nicht alle auf E-Bikes und Pedelecs eingestellt – oft weniger aus Platzgründen als vielmehr aus Sorge um die Entzündung der Akkus.

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