Gewerkschaft klagt gegen Verkaufsoffenen Sonntag
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Die Geschäfte der Stadt Nienburg dürfen am 20. September nicht öffnen – die Gewerkschaft Ver.di hat geklagt und Recht bekommen.
© Quelle: T. Schwiersch
Nienburg. Die Veranstaltung „KULTURSonntag am Wall“ rechtfertigt keinen Verkaufsoffenen Sonntag in Nienburg: Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Freitag einem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die Öffnung der Stadt am Sonntag stattgegeben.
Am 8. September hat die Stadt Nienburg eine Ausnahmegenehmigung für den Verkaufsoffenen Sonntag erteilt. Diese habe sich nach Angaben des Gerichtes nach einer Prüfung im Eilverfahren durch die 11. Kammer als voraussichtlich rechtswidrig erwiesen.
Da der Sonntag in Deutschland geschützt werde und für eine Öffnung der Städte ein Grund vorliegen muss, der über den bloßen Umsatz hinausginge, habe die Kammer so entschieden. Konkret heißt es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes: Verfassungsrechtlich müsse es einen Sachgrund geben, der das gebotene Mindestniveau des Sonntagsschutzes einhält. Sollte also geöffnet werden, müsste die Veranstaltung selbst im Fokus der Öffentlichkeit stehen – und nicht die Ladenöffnung an sich.
Anforderung mit KULTURSonntag nicht erfüllt
Diese Anforderung sei für den Sonntag, 20. September, in Nienburg nicht erfüllt, denn der „KULTURSonntag am Wall“ stelle keinen Anlass von ausreichender Bedeutung dar, so das Gericht.
Das ergebe sich unter anderem aus der erwarteten geringen Besucherzahl der Veranstaltung als auch aus dem fehlenden räumlichen Zusammenhang zwischen den Ladungsöffnungsflächen und der Veranstaltungsfläche. Eine Abweichung von diesen Grundsätzen sei auch nicht aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzeinbußen des Einzelhandels gerechtfertigt.
Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.