Kommentar

Grundsteuererklärung: Hat gar nicht wehgetan

Die Grundsteuererklärung online auszufüllen ist kein Hexenwerk. Auf fehlende Angaben werden Nutzer direkt hingewiesen.

Die Grundsteuererklärung online auszufüllen ist kein Hexenwerk. Auf fehlende Angaben werden Nutzer direkt hingewiesen.

Landkreis. Natürlich hätte ich sie bis zum vergangenen Herbst abschicken können. Doch spätestens mit Bekanntwerden allein der Überlegung, die Abgabefrist zu verlängern, rückte das Ausfüllen der Erklärung von einem der Top-10-Plätze weit nach unten – ohne dass ich mich festlegen könnte, wie viele Posten in der Summe dort standen.

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Doch dann war irgendwann klar, es gibt kein Zurück. War auch nicht so, dass ich die Unterlagen nicht schon beisammen gehabt hätte oder nicht gewusst hätte, wie ich mich bei Elster, dem Programm von Bund und Ländern zur Abwicklung von Steuererklärungen, einloggen müsste. Aber man hört ja so viel. Wahnsinnig kompliziert und so zeitraubend sollte es sein. Und dann die ständige Frage nach dem Warum. Irgendwo müssen die ganzen Daten doch ohnehin schon herumliegen, müssten nur zusammengeführt werden.

Eines Abends also nahm ich mir erst ein Herz und dann den Computer. Ich weiß heute nicht mehr, was über mich kam. Vermutlich war die Wäsche zusammengelegt, das Fernsehprogramm schlecht und die Deckenlamellen waren gezählt. Und ein ganz kleines bisschen drückte vielleicht auch das schlechte Gewissen, weil ich eigentlich schon lange hätte fertig sein können. Also nichts wie ran an die Grundsteuererklärung – ein Wort übrigens, dass ich bis 2022 vermutlich noch nie benutzt hatte, wofür auch? Auch die letzte Hoffnung auf einen Komplettausfall des Internets erfüllte sich nicht.

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Vertretbarer Zeitaufwand

Das Ausfüllen selber war dann – oh, Überraschung – vergleichsweise schnell gemacht. Bei den persönlichen Daten war ich noch sicher. Dann wurde es spezieller. Flurstück? So groß, dass wir ihn aufteilen müssten, ist unser Eingangsbereich nun wahrlich nicht. Das Flurstück ist also ein amtlich vermessener und geometrisch festgelegter Teil der Erdoberfläche. Ah. Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner. Erinnerungen an den Mathematik-Unterricht. Doch Brüche rechnen musste ich bei der Erklärung nicht, wäre dem Ergebnis möglicherweise auch nicht zuträglich gewesen. Mit Zähler und Nenner ist ein Flurstück benannt. Wer sie nicht parat hat, kann sie über den Grundsteuer-Viewer sogar online abrufen.

Arg viele Daten waren es schließlich gar nicht. Fehlende Angaben fallen bei der Meldung über das Portal direkt auf. Viel verkehrt machen ist kaum möglich. Das ist bei einer Papiererklärung anders. Alles also gar nicht so schwierig am Ende. Und die Zeit? Überschaubar. Und wenn irgendwann eine ähnliche Abfrage ansteht, bin ich bestimmt früher dran. Außer ich muss abwaschen, Wäsche zusammenlegen, Spazierengehen …

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