Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Verden im „Weserleichen“-Prozess als weitestgehend rechtskräftig eingestuft. Für den Nebenklage-Anwalt ist das Urteil unbefriedigend. Das sagt er zum Urteil sagt, und so geht es nun weiter.
Balge/Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Verden im „Weserleichen“-Prozess weitestgehend als rechtskräftig bestätigt. Dennoch muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Das Urteil der Karlsruher Richter versteht der Anwalt der Nebenklage überhaupt nicht.