Beschwerde von Klimaaktivisten abgewiesen

Betretungsverbot für Lützerath von Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt

Die Vorbereitungen zur Räumung des Dorfes Lützerath laufen auf Hochtouren.

Die Vorbereitungen zur Räumung des Dorfes Lützerath laufen auf Hochtouren.

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Münster. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde von Klimaaktivisten gegen ein Aufenthaltsverbot in Lützerath abgewiesen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20. Dezember 2022 habe weiterhin Bestand, erklärte das Gericht am Montagabend in Münster. Auch das darin enthaltene Aufenthalts- und Betretungsverbot sei „voraussichtlich rechtmäßig“. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen aus der vergangenen Woche.

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Klimaaktivisten protestieren in dem zu Erkelenz gehörenden Weiler gegen den Kohleabbau und wollen sich der Abbaggerung des Ortes durch den Energiekonzern RWE widersetzen. Die Allgemeinverfügung zur Räumung Lützeraths des Kreises Heinsberg untersagt Personen den Aufenthalt, da der Ort im Rahmen von Garzweiler II zur Braunkohlegewinnung vorgesehen ist. Die Polizei Aachen hat angekündigt, dass mit der Räumung des nur noch von Klimaaktivisten bewohnten Ortes frühestens ab Mittwoch zu rechnen sei.

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Gericht: Allgemeinverfügung und Platzverweis rechtmäßig

Die Antragstellerin, die in Lützerath für das Bündnis „Die Kirche im Dorf lassen“ Mahnwachen veranstalte, habe sich durch die Allgemeinverfügung in ihren Rechten verletzt gesehen, erklärte das Gericht. Die Verfügung sei bei vorläufiger Prüfung allerdings rechtmäßig, hieß es. Der Landrat habe sie erlassen dürfen, nachdem der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ein Einschreiten endgültig abgelehnt hatte.

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Auch sei der Platzverweis vom nordrhein-westfälischen Polizei- und Ordnungsrecht gedeckt, bestätigte das Gericht. Der unberechtigte Aufenthalt auf den betroffenen Flächen sei ohne Einwilligung der RWE Power AG rechtswidrig und stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Klimaaktivisten in Lützerath weiterhin fest entschlossen

Das Gericht erläuterte, die Protestierenden in Lützerath könnten sich nicht auf einen „zivilen Ungehorsam“ berufen. „Das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit ist einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich“, hieß es. Zur Beendigung des Rechtsverstoßes dürfe der Platzverweis angeordnet werden.

Klimaaktivisten zeigen sich derweil weiterhin fest entschlossen, Lützerath mit vor den Braunkohlebaggern zu retten. In den vergangenen Tagen kam es zu Zusammenstößen zwischen Protestierenden und der Polizei. Am Mittwoch ist eine Großdemonstration vor Ort für den Erhalt des Dorfes geplant.

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RND/epd

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