Studie: Gebäudeenergiegesetz verhindert Klimaneutralität bis 2045
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Gebäudeenergiegesetz: Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle.
© Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Berlin. Eine neue Studie übt scharfe Kritik am Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Form und fordert eine weit umfangreichere Novelle als sie die Ampelkoalition bislang ins Auge gefasst hat. „Mit der derzeitigen Gesetzeslage kann ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 nicht erreicht werden – im Gegenteil“, heißt es in der Analyse des Architektenbüros ZRS im Auftrag des Ökostromanbieters Lichtblick. Die Klimabilanz als Steuerungselement von Energieträgern spiele im aktuellen Gebäudeenergiegesetz gar keine Rolle, so die Studie weiter.
Hauptkritikpunkt der Autoren ist die pauschale schlechtere Bewertung von Netzstrom im Vergleich zu fossilen Energieträgern. Einen Bezug von 100 Prozent Ökostrom sehe das aktuelle Gebäudeenergiegesetz schlicht nicht vor, beklagt die Studie. Die Folgen dieser „Fehlkalkulation“ seien schwerwiegend, heißt es weiter. So führten die Kriterien im Gebäudeenergiegesetz dazu, dass ein mit Gasbrennwertkessel beheiztes Bestandsgebäude eine deutlich bessere Klimabilanz als ein Haus mit Wärmepumpe aufweise, obwohl in der Realität das Klimapotenzial von Ökostrom bei Bestandsgebäuden gewaltig sei und bis zu 97 Prozent CO₂-Einsparung ermögliche, heißt es.
Expertin beklagt „Fehlinvestitionen in nicht klimaneutrale Technologie“
„Wir bauen die falschen Heizungen ein, weil die Klimawirkung fossiler und erneuerbarer Energien nur indirekt und völlig unzureichend im GEG abgebildet wird“, kritisiert Lichtblick-Klimaexpertin Corine Veithen. „Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt es sowohl bei Neubau, vor allem aber bei Sanierung zu Fehlinterpretationen und damit klimapolitischen Fehlinvestitionen in nicht klimaneutrale Technologie“, so Veithen. Ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 rücke damit in weite Ferne.
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Die Experten fordern, das GEG so zu überarbeiten, dass es die Klimaziele der Regierung unterstützt und die richtigen Anreize gibt, diese auch zu erreichen. Als neue Hauptindikatoren für die Bewertung von Gebäuden böten sich die CO₂-Bilanz und der zu erwartende Endenergiebedarf an, heißt es. „Auf diese beiden Faktoren sollte die Gesetzgebung ausgerichtet werden. „In einem ersten Schritt sollte dazu in der anstehenden GEG-Novelle die Ermittlung von CO₂-Emissionen und Endenergiebedarf parallel zur Berechnung des Primärenergiebedarfs vorgegeben werden“, fordern die Autoren.
Derzeit arbeitet die Ampelkoalition an einer Neufassung des GEG. Der Plan von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), ab Anfang 2024 den Einbau neuer Gasheizungen zu verbieten, hatte dabei eine hitzige Debatte ausgelöst.