In eigener Sache

Journalistische Standards: Wie wir über den Fall Ulmen-Fernandes berichten

Beschuldigt ihren Ex-Mann: Collien Ulmen-Fernandes.

Der „Spiegel“ hat am Donnerstag (19.3.2026) zur Mittagszeit unter der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ eine Recherche veröffentlicht. Darin spricht die Schauspielerin Collien Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen aus.

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Die Berichterstattung beschäftigt seitdem viele Menschen in Deutschland. Das zeigen öffentliche Äußerungen von Prominenten zum Fall und Diskussionen in den sozialen Medien. Am Tag nach Bekanntwerden der Vorwürfe kündigt SPD-Justizministerin Stefanie Hubig an, digitale Gewalt und Deepfakes härter bekämpfen zu wollen.

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) haben Fragen erreicht, warum nicht direkt mit Bekanntwerden der Vorwürfe berichtet wurde. Dies hat mit den journalistischen Standards zu tun, die wir hier erläutern.

Verdachtsberichterstattung: Es gilt eine besondere Sorgfaltspflicht

Die Vorwürfe gegen Christian Ulmen betreffen die sogenannte „Verdachtsberichterstattung“. Dabei muss zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit, der wichtigen Kontrollfunktion der Medien und den Persönlichkeitsrechten der beschuldigten Person abgewogen werden. In der Rechtsprechung haben sich über Jahrzehnte hinweg Regeln entwickelt, um die Verdachtsberichterstattung von der Verbreitung von Gerüchten durch einzelne Personen abzugrenzen.

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Dabei gelten strenge Regeln: So müssen Medien deutlich machen, dass es sich zunächst lediglich um einen Verdacht handelt. Behauptungen dürfen nicht allein auf einer einzigen Quelle beruhen. Zudem muss dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Eine Vorverurteilung ist unzulässig.

Welche Schritte das RND vor einer Berichterstattung unternommen hat

Der „Spiegel“ hat in seiner Berichterstattung verschiedene Quellen angegeben, die den Kolleginnen und Kollegen offenbar vorlagen. Darunter eidesstattliche Versicherungen, interne E-Mails und Auskünfte von Ermittlungsbehörden. Dem RND und anderen Medien liegen diese Recherchematerialien nicht vor.

Die Schauspielerin Fernandes hat ihre Vorwürfe nach der Berichterstattung vom „Spiegel“ in einem Instagram-Post selbst öffentlich gemacht. Unsere Redaktion hat in der Folge versucht, möglichst viele Informationen zu verifizieren. Ein zentraler Bestandteil dabei: Das RND konnte belegen, dass Fernandes eine Anzeige gestellt hat, die Vorwürfe mutmaßlicher Fälschung des Personenstands, Geheimnisverrats, öffentlicher Beleidigung, wiederholter Misshandlung und schwerer Drohungen beinhalten. In Spanien laufen aufgrund der Anzeige seit dem 2.12.2025 Vorermittlungen unter dem Aktenzeichen DPA 1365/2025 gegen Ulmen. Diese Auskunft hat das zuständige Bezirksgericht in Palma de Mallorca auf Anfrage des RND gegeben.

Zudem wurde Christian Ulmen mit den Vorwürfen schriftlich konfrontiert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Er äußerte sich nicht persönlich zu den Vorwürfen. Stattdessen antwortete sein Anwalt Christian Schertz mit einem Informationsschreiben, das verschiedene Redaktionen erhalten haben. Darin heißt es: „Die Berichterstattung ist nach summarischer Überprüfung aus mehreren Gründen rechtswidrig. Wir sind daher auch beauftragt, gegen den Spiegel rechtliche Schritte einzuleiten.“ Es würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ verbreitet.

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Das RND berichtet nun auf Basis der vorliegenden Informationen über den Fall Ulmen-Fernandes.

Unabhängig von dem konkreten Fall berichtet das RND seit Jahren über Themen wie digitale Gewalt, Hass gegen Frauen, Machtmissbrauch und stößt dazu auch eigene exklusive Recherchen an. Zuletzt ist dies rund um Missbrauchsvorwürfe geschehen, die einen Ex-Manager des Fußballvereins Borussia Dortmund betreffen.

Sie haben Hinweise? Auf dieser Seite finden sie verschiedene Kontaktwege, auf denen Sie die Redaktion sicher erreichen können.

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