AfD will klagen – Bund und Länder ringen um Konsequenzen
Berlin. Wie die AfD auf ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ selbst reagiert, verkündete sie am Sonntagnachmittag: Falls das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Bewertung nicht zurücknehme, werde der Bundesvorstand eine bereits vorbereitete Klage gegen das Bundesamt mit Eilantrag freigeben und am Montag bei Gericht einreichen, erklärte die Partei.
Eine entsprechende Abmahnung sei am Freitag an die Behörde verschickt worden. Man halte sowohl die Einstufung als auch deren Bekanntgabe für offensichtlich rechtswidrig.
Rufe nach Entzug von Staatsgeld
Wie allerdings der Rest der Bundespolitik und der Landesregierungen auf die neue Bewertung der AfD durch die Verfassungsschützer reagiert, ist weiterhin die große Frage. So hat seit Freitag nicht nur die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei an Fahrt aufgenommen. Auch Rufe nach einem Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung mehrten sich.
Man werde darüber bei der nächsten Innenministerkonferenz der Länder Anfang Juni sprechen, kündigte eine Sprecherin des aktuellen IMK-Vorsitzenden, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), bereits an. Um eine gemeinsame Linie zu finden, werde es auch darum gehen, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen werden soll.
Landes- und Bundespolitiker warfen zudem die Frage auf, wie die AfD politisch gestellt werden kann. Immerhin rangierte sie in beiden Umfragen der vorigen Woche bundesweit mit rund 23 Prozent auf Platz 2 hinter CDU/CSU.
Experte aus MV zu AfD-Einstufung als rechtsextrem: „Klares Argument für Verbot der Partei“
In Mecklenburg-Vorpommern fallen die Reaktionen unterschiedlich aus: Einige warnen vor Kurzschlussreaktionen, Ministerpräsidentin Schwesig und Innenminister Pegel wollen das Gutachten prüfen. Die AfD sieht sich politisch unterdrückt.
Die Rufe nach einem Verbotsantrag und einem Entzug von Staatsgeldern kamen dabei nicht zuletzt aus den Bundesländern. So kündigte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Manuela Schwesig (SPD) eine Prüfung des Gutachtens an, um dann über ein Verbotsverfahren zu entscheiden: „Für uns Länder ist wichtig, dass wir das Gutachten des Verfassungsschutzes einsehen und prüfen können. Das ist die Voraussetzung, um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens einschätzen zu können.“
Das Gutachten des BfV gebe „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“, sagte etwa Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der „Bild“. „Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte auch Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner.
Spahn will sich mit SPD beraten
Die Unionsfraktion will sich nach den Worten ihres designierten Vorsitzenden Jens Spahn (CDU) mit der SPD über einen gemeinsamen Kurs zur AfD verständigen. „Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben“, schrieb er auf der Plattform X.
Spahn, der am Montag von der Fraktion zum Vorsitzenden gewählt werden soll, hatte sich noch vor seiner Nominierung dafür ausgesprochen, mit der AfD im Parlamentsbetrieb so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien auch. Dies löste eine Kontroverse aus. Ihm wurde das als Versuch ausgelegt, eine „Normalisierung“ der Partei anzustreben, was er bestritten hatte.
Die künftige Koalition werde den Bericht des Verfassungsschutzes mit der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch auswerten und über mögliche Konsequenzen beraten, schrieb er nun weiter. „Auch zum Umgang mit der AfD in den parlamentarischen Abläufen werden sich Union und SPD selbstverständlich eng abstimmen und in allen Fragen gemeinsam vorgehen.“
Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein: So reagiert Niedersachsens Innenministerin
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Was sind die Folgen für die Partei in Niedersachsen? Und folgt jetzt ein Verbotsverfahren?
Vor allem aus der niedersächsischen SPD und von den Grünen kamen auch Rufe nach einem AfD-Verbot, das Ministerpräsident Stephan Weil aber zurückhaltend kommentierte: „Die Hürden sind hoch“, sagt er am Rande des Kirchentags in Hannover. „Andererseits ist das Konzept der wehrhaften Demokratie in Deutschland gerade darauf gerichtet, dass eine Verfassung sich verteidigen können muss.“
In Sachsen, wo der AfD-Landesverband bereits seit Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, sieht sich CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer als Vorbild für den Umgang mit der AfD - und meinte damit offenbar, dass er die Union mit einem konservativen Kurs bei der Landtagswahl vor der AfD platzieren konnte. Diese sei „eine rechtsextreme Partei, die die Demokratie abschaffen will”, betonte Kretschmer erneut.
Reaktionen aus Sachsen - Kretschmer: „Die AfD will die Demokratie abschaffen“
Sachsens Politikerinnen und Politiker haben unterschiedlich auf die bundesweite Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ reagiert. Stimmen für ein Verbotsverfahren werden wieder laut, Ministerpräsident Kretschmer sieht nicht nur den Staat in der Pflicht.
Er blieb dennoch bei seiner Forderung, die er bereits vor der Neu-Einstufung der Bundes-AfD geäußert hatte: Dass man eine Zusammenarbeit mit der AfD ausschließen, sie aber etwa bei der Besetzung von Posten in Ausschüssen und Präsidium im Bundestag wie jede andere Partei behandeln müsse. Sie müsse „aus der Märtyrerrolle“ heraus.
„Man muss sie tatsächlich auch mit Sachpunkten stellen“, befand er. Andere sächsische CDU-Politiker sehen es anders und fordern ein AfD-Verbotsverfahren - ebenso wie Vertreter von Grünen und Linken aus Sachsen.
Thüringens Innenminister für AfD-Verbot
In Thüringen, wo inzwischen die CDU mit den Juniorpartnern BSW und SPD regiert, ist die AfD unter Landeschef Björn Höcke sogar bereits seit März 2021 als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Der Landesverband vertrete verfassungsfeindliche Positionen, die sich „in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten, heißt es im Verfassungsschutzbericht für Thüringen.
Das neue Gutachten des Bundesverfassungsschutzes hob diesen Aspekt für die gesamte AfD derweil nicht hervor, sondern machte die Verfassungswidrigkeit vor allem am Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz fest.
Das bedeutet die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem
Die AfD ist eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Zu dieser Einstufung kommt das neue Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Was das konkret bedeutet: die wichtigsten Fragen und Antworten - und was Politiker aus Bund und Ländern nun fordern.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte sich bereits am Freitag klar für einen Verbotsantrag gegen die AfD ausgesprochen. „Die Beweislage ist erdrückend“, sagte er dem RND. Am Sonntag legte er und nannte die Einleitung eines Verbotsverfahrens „die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung“, die nun angegangen werden müsse.
Thüringen würde die Bundesregierung dabei unterstützen, auch mit „umfassendem Material“. Maier sieht dabei alle drei Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt: die Verletzung der Menschenwürde durch die AfD; genug Macht, um ihre Ziele durchzusetzen und aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen den demokratischen Rechtsstaat.
Brandenburg: SPD-Innenministerin Lange lehnt Verbotsverfahren ab
Die AfD als Gesamtpartei ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz vom „Verdachtsfall“ zu „gesichert“ rechtsextrem hochgestuft worden. Aber was heißt das für Brandenburg? Die SPD begrüßt den Schritt, die AfD will dagegen vorgehen. Brandenburgs SPD-Innenministerin Lange zeigt sich verwundert über den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundes.
Aus Brandenburg - wo die AfD vom Landes-Verfassungsschutz nach wie vor als Verdachtsfall eingestuft wird – erklärte SPD-Innenministerin Katrin Lange, dass die neue Einstufung keine Auswirkungen auf ihr Land habe. Sie ändere auch nichts daran, dass die politische Herausforderung durch die AfD „in erster Linie“ auch politisch beantwortet werden müsse.
In Hessen hatte Innenminister Roman Poseck (CDU) eine schnelle Prüfung angekündigt, inwieweit AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst haltbar sind: „Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten“, sagte er.
NRW-Innenminister: Keine „Schnellschüsse“
Sein nordrhein-westfälischer Amts- und Parteikollege Herbert Reul (CDU) warnte dabei vor „Schnellschüssen“: Für einen Rauswurf reiche eine AfD-Mitgliedschaft nicht aus, es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob jemand die „Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt“.
So sieht es auch sein Thüringer Amtskollege Maier: Dort habe man die Beamten nach der entsprechenden Einstufung des Landesverbands schriftlich über mögliche disziplinarrechtliche Folgen belehrt.
Bislang sind Befragungen zu Parteimitgliedschaften für Beamte nicht vorgesehen, auch bei den Sicherheitsbehörden nicht. Für Mitarbeit in Polizei, Bundeswehr und Nachrichtendiensten würden Mitgliedschaften in extremistischen Parteien und Gruppierungen aber kontrolliert.
Bundesweit sprach sich in einer repräsentativen Umfrage des Instituts Insa am Freitag und Samstag eine Mehrheit von 48 Prozent der Befragten dafür aus, dass die AfD jetzt verboten wird. 37 Prozent sprechen sich dagegen aus, 15 Prozent wissen es nicht. Zudem halten 61 Prozent die AfD für eine rechtsextremistische Partei, 31 Prozent tun dies nicht, 8 Prozent wissen es nicht.
Klingbeil gegen AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt
Der designierte Vizekanzler der zukünftigen schwarz-roten Bundesregierung und Co-Chef der SPD, Lars Klingbeil, äußerte sich abwartend zu einem möglichen Verbotsverfahren: „Das kann jetzt eine Möglichkeit sein“, sagte er der „Bild am Sonntag“. „Es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, was der Verfassungsschutz uns schwarz auf weiß aufgeschrieben hat.“
Zuerst müsse aber das Gutachten des Verfassungsschutzes schnell ausgewertet werden und eine Abstimmung in der neuen Regierung und Koalition über die Konsequenzen erfolgen.
„Politisch anstrengen“
Wie andere Spitzenleute der schwarz-roten Koalition zuvor - allerdings lange Zeit auch deren Vorgänger von der Ampel - betonte er zugleich, dass es vor allem eine politische Aufgabe sei, die Erfolge der AfD zu beenden: „Was ich nicht glaube, ist, dass ein mögliches Verbotsverfahren, was jahrelang dauern könnte, das alleinige Instrument ist, um die AfD kleinzukriegen“, sagte Klingbeil. Stattdessen müsse die Regierung sich „politisch anstrengen” und den Bürgern mit einem anderen Stil Sicherheit geben.
Wie die Union sich das politische Vorgehen gegen die AfD vorstellt, demonstrierte sie erneut am Wochenende in Person von CSU-Spitzenmann Alexander Dobrindt: Nachdem vorige Woche schon der künftige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) das Wahlversprechen der Union erneuert und „schärfere Grenzkontrollen ab dem ersten Tag“ angekündigt hatte, legte der designierte Innenminister nun nach.
„Die Zahlen bei der illegalen Migration müssen runter“, sagte Dobrindt. „Die ersten Entscheidungen werden nach Amtsantritt an diesem Mittwoch getroffen.“ Er werde sofort Grenzkontrollen hochfahren und Zurückweisungen steigern, nicht aber die Grenzen schließen lassen.
Die Unzufriedenheit über die Migrationspolitik gilt als zentraler Grund für die Wahlerfolge der AfD.
Noch sind die Details von Dobrindt verschärften Maßnahmen unklar. Erwartet wird, dass vorübergehend mehr Bundespolizisten an den Grenzen eingesetzt werden - obwohl es dafür laut Polizeigewerkschaften an Personal fehlt. Zudem gibt es europarechtliche Hürden: Im „Schengen-Raum“ sind feste Grenzkontrollen nicht erlaubt. Zuletzt beklagte sich Polen über stundenlange Staus an der Grenze zu Deutschland, die bereits auf verstärkte Kontrollen folgen, die noch die Ampel angewiesen hatte.