Familiennachzug ausgesetzt – SPD kritisiert Härtefallregelung als viel zu streng
Rund ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte hat die SPD die Härtefallregelung als viel zu streng kritisiert. „Die Zahlen zeigen: Die Härtefälle-Regelung funktioniert nicht“, sagte die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Rasha Nasr, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Zahl der Härtefall-Visa liegt im einstelligen Bereich.
Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeute nicht, dass sie grundlos gestellt worden seien. „Es liegt an den restriktiven Regelungen“, sagte Nasr. „Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar. Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein darf, ein größeres Kind zehn Jahre, dann bleiben nicht viele Härtefälle übrig.“
In dieser Ansicht können leider nicht alle Inhalte korrekt dargestellt werden.
Zur vollständigen AnsichtSieben Härtefall-Visa
Indem für Härtefälle ein unzumutbares Einzelschicksal zur Bedingung gemacht worden sei, würden zudem Krisen wie Gaza ausgeblendet, die gleichzeitig viele Menschen beträfen, sagte Nasr.
Nach Angaben des Sozialverbandes Caritas, wurden seit Aussetzung des Familiennachzugs am 24. Juli 2025 bis Mitte Mai von subsidiär Schutzberechtigten 4727 Härtefallanträge gestellt, 1022 davon seien geprüft worden. Nur sieben Härtefall-Visa seien erteilt worden. Die Regelung gilt bis Juli 2027.
Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Einschränkung. Es sei „fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist, wenn die Härtefallregelung nicht wirkt“, sagte er dem RND. „Denn der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz.“ Er betonte, es gehe es nicht darum, ganzen Clans die Einreise zu ermöglichen, sondern lediglich darum, die Kernfamilie zusammenzuführen, also Eltern und ihre minderjährigen Kinder.
„Verlängerung nicht denkbar“
Nasr forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die Aussetzung vorangetrieben hatte, auf, deutlich zu machen, was die Einschränkung gebracht habe.
Eine Verlängerung der auf zwei Jahre befristeten Aussetzung schloss Nasr aus. Dass dies nicht denkbar sei, sei klar, sagte sie. Es sei belegt, „dass Geflüchtete sich besser integrieren, wenn sie ihre Familie bei sich und in Sicherheit wissen. Dann kann man sich besser darauf einstellen, eine neue Sprache zu lernen und einen Job zu finden“.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die nicht als Asylberechtigte anerkannt sind, denen aber wegen Gefahren in ihrem Heimatland ein vorübergehendes Bleiberecht zugestanden wird, etwa wegen eines Krieges.