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Dehoga: Trotz geplanter Steuersenkung nicht automatisch niedrigere Restaurantpreise

Damit ist bald Schluss, wenn es nach Union und SPD geht: Statt mit 19 soll Essen im Restaurant ab 2026 nur noch mit sieben Prozent besteuert werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die von Union und SPD geplante Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, lässt aber offen, ob die Preise für Speisen fallen werden. Die Umsatzsteuer auf Essen soll laut dem Koalitionsvertrag ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden.

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„Wie die Wirte auf die Mehrwertsteuersenkung reagieren und ob und in welchem Umfang sie ihre Preise anpassen können, wird maßgeblich von der Kostenentwicklung abhängig sein“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, Ingrid Hartges. „Man muss wissen, dass in den meisten Betrieben 70 Prozent des Umsatzes für Personal- und Wareneinsatzkosten draufgehen.“

Preissteigerungen für Gastronomen: Fast 40 Prozent fürchten rote Zahlen

Die Gastwirte müssten schon lange mit enormen Preissteigerungen umgehen: „Viele unserer Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Fast 40 Prozent der Unternehmer hätten laut einer Dehoga-Umfrage zu befürchten, 2025 in die Verlustzone zu rutschen.

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„Allein die Arbeitskosten im Gastgewerbe sind laut Statistischem Bundesamt im vierten Quartal 2024 gegenüber dem ersten Quartal 2022 um 34,4 Prozent nach oben geklettert“, erklärt Hartges.

Preise für Lebensmittel gingen, Stand März 2025, um fast 28 Prozent, für alkoholfreie Getränke um 30 Prozent nach oben – und lägen damit seit Januar 2022 dauerhaft über den ausgewiesenen Preissteigerungen für die Gastronomie. Dazu kämen die regulären Fixkosten, wie Pacht, Instandhaltung, Versicherung.

Senkung der Umsatzsteuer bringt Erleichterung

„Die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung hat in unserer krisengeschüttelten Branche große Erleichterung sowie Freude ausgelöst“, erklärt Ingrid Hartges. „Unsere Gastgeber werden mit Weitsicht und Verantwortung alles dafür tun, um ihre Gäste zurückzugewinnen.“

Bereits während Pandemiezeiten war der Steuersatz auf diesen Betrag reduziert – zum Missfallen der Unternehmer und Gäste kehrten die 19 Prozent jedoch Anfang 2024 zurück. Damals forderte der Dehoga die einheitliche Besteuerung von Essen mit sieben Prozent, so wie es schon für To-Go-Speisen galt.

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Durch die Umsatzsteuersenkung erhielten Wirte dringend benötigten Spielräume, um Mitarbeitende zu binden und ihre Qualität zu sichern. Vielleicht entscheidet sich der ein oder andere Betrieb auch dafür, die Speisen günstiger anzubieten. Noch ist die Vergünstigung Zukunftsmusik, über den Koalitionsvertrag ist noch nicht abgestimmt. Die Senkung soll erst ab Januar 2026 in Kraft treten.